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Die Kosten jeder Parzelle sind vor einer etwaigen Weitergabe an einen neuen Unterpächter von einem beeideten Sachverständigen zu ermitteln.
Dabei werden
Baulichkeiten Kulturen Außenanlagen und diverse Aufschließungsinvestitionen (Strom, Gas, Kanal usw.)
bewertet.
Die Ermittlung der einzelnen Werte ergeben sich aus Schätz- bzw. Rechnungswerten, einer voraussichtlichen Standzeit/Abschreibungszeit und deren Abzugswerten.
Beispiel: Wegflächen mit einer voraussichtlichen
Standzeit von 50 Jahren und einer tatsächlichen Bestandzeit von 31 Jahren
ergeben einen Abzugswert von 62 % (Summe der Bestandszeit in % im Verhältnis zur voraussichtlichen Standzeit)
Rechnungsbeispiel: Pauschalwert € 3.000.-- - 62% Abzug € 1.860.-- Zeitwert € 1.140.--
Die Summe aller Bewertungsergebnisse ergibt den Ablösewert (KIGG §16/1). Der Unterpächter kann einen Aufwendungsersatz für etwaiges Inventar in Rechnung stellen.
Des Weiteren sind v. Zentralverband der Kleingärtner und v. Kleingartenverein Weichselgarten noch Kosten zu berücksichtigen welche auf Grund der Indexanpassung nahezu jährlich variabel sind.
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